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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12.04.2021
- 20 NE 21.926 -
Testpflicht für Präsenzbeschulung in Bayern bleibt bestehen
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Eilantrag gegen Corona-Tests für Schülerinnen und Schüler ab
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat es mit Beschluss vom 12. April abgelehnt, die Regelung zu Corona-Tests für Schülerinnen und Schüler (§ 18 Abs. 4 der 12. BayIfSMV) auf Antrag einer Grundschülerin vorläufig außer Vollzug zu setzen. Die Regelung sieht vor, dass am Präsenzunterricht nur bei Vorlage eines negativen Testergebnisses teilgenommen werden darf.
Mit dieser infektionsschutzrechtlichen Anordnung könne den besonderen schulischen Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern sowie der Lehrkräfte Rechnung getragen werden. Das Gericht hat dabei klargestellt, dass die Testteilnahme im Hinblick auf den erforderlichen Schutz besonders sensibler Gesundheitsdaten und die Konzeption des Tests als bloße Voraussetzung für die Teilnahme am
Distanzunterricht sichergestellt sein
Dies habe zur Folge, dass bei fehlendem Einverständnis in eine Testung sichergestellt sein müsse, dass Unterrichtsangebote im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2021
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30107
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