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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 30.07.2021
- 20 L 2343/20 -
Polizei darf Videoüberwachung am Ebertplatz in Köln fortsetzen
Ebertplatz als "Brennpunkt der Straßenkriminalität" rechtfertigt Videoüberwachung
Die Polizei in Köln muss die Videoüberwachung des Ebertplatzes vorerst nicht einstellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit heute den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss entschieden und den Eilantrag eines Bürgers im Wesentlichen abgelehnt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich der Vorkommnisse in der Kölner Silvesternacht 2015/2016 überwacht die Polizei mit fest installierten Videokameras seit 2017 Bereiche vor dem Hauptbahnhof und dem Dom sowie die Kölner Ringe. Seit 2019 wurde die
Eilantrag auf Einstellung der Videoüberwachung am Breslauer Platz stattgegeben
Hiergegen wendet sich ein Kölner Bürger seit längerem mit mehreren Klagen und Eilanträgen. Zuletzt hatte das Gericht einem Eilantrag auf Einstellung der
VG: Ebertplatz "Straßenkriminalitätsbrennpunkt"
Dem ist das Verwaltungsgericht Köln nicht gefolgt. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass die Voraussetzungen des Polizeigesetzes NRW für die angegriffene
Videoüberwachung des Ebertplatzes verhältnismäßig
Die
Hilfsantrag des Antragstellers erfolgreich
Das Gericht hat die Polizei in seinem Beschluss allerdings verpflichtet sicherzustellen, dass Eingänge zu Wohn- und Geschäftsräumen, Fenster zu Wohn- und Geschäftsräumen, soweit diese eine Einsicht in das Innere dieser Räumlichkeiten ermöglichen, und die Kennzeichen der den Videobereich befahrenden Kraftfahrzeuge unkenntlich gemacht bzw. verpixelt werden und damit dem Hilfsantrag des Antragstellers stattgegeben.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30639
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