Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 28.06.2021
- 4 W 386/21 -
Partei einer Arzthaftungssache hat Anspruch auf Übersendung von Kopien der Behandlungsunterlagen
Möglichkeit der Einsichtnahme auf Geschäftsstelle des Gerichts nicht ausreichend
Die Partei einer Arzthaftungssache hat Anspruch auf Übersendung von Kopien der Behandlungsunterlagen. Die Möglichkeit der Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Gerichts ist nicht ausreichend. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem Arzthaftungsprozess vor dem Landgericht Zwickau beantragte die Klagepartei im Frühjahr 2021 die
Anspruch auf Übersendung von Kopien der Behandlungsunterlagen
Das Oberlandesgericht Dresden entschied zu Gunsten der Klagepartei. Dieser stehe ein Anspruch auf
Risiko des Vertauschens oder Verlustes steht Anspruch nicht entgegen
Die Gefahr, dass bei der Ablichtung durch die Geschäftsstelle ein Verlust- oder Vertauschrisiko besteht, rechtfertige es nach Ansicht des Oberlandesgericht nicht, der Partei keine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2021
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Zwickau, Beschluss vom 18.05.2021
[Aktenzeichen: 1 O 1095/18]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30697
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30697
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.