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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.09.2021
1 S 2698/21 -

Corona-Verordnung BW: Pflicht zum Nachweis eines negativen Schnelltests für nicht-immunisierte Personen ist aller Voraussicht nach rechtmäßig

Eilantrag gegen Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises und gegen die Herausnahme von Geimpften und Genesenen aus der Testnachweispflicht

Die Pflicht zum Nachweis eines negativen Schnelltests für nicht-immunisierte Personen ist aller Voraussicht nach rechtmäßig. Dies hat der Verwaltungs­gerichtshof Baden-Württemberg entschieden.

Die Antragstellerin wandte sich im Wege eines Eilverfahrens gegen die Bestimmungen der Corona-Verordnung vom 14.08.2021, wonach umfassende Testpflichten für nicht durch Impfung oder Genesung gegen eine Coronainfektion immunisierte Personen bestehen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie § 5 Abs. 1 Satz 2 CoronaVO).

Antragstellerin ist wegen Vorerkrankungen nicht gegen COVID geimpft

Die Antragstellerin ist auf Anraten einer Ärztin nicht gegen COVID-19 geimpft, da sie unter Vorerkrankungen leide. Sie hält die Regelungen über Testnachweisobliegenheiten für nicht-immunisierte Personen für unverhältnismäßig. Außerdem werde sie in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt, da klar sei, dass Geimpfte und Genesene sich genauso mit COVID-19 infizieren und damit wiederum andere anstecken könnten. Dadurch verletze der Verordnungsgeber auch seine Pflicht zum Gesundheitsschutz gegenüber der Gruppe der Nicht-Immunisierten.

Der Senat lehnte den Eilantrag mit Beschluss vom 07.09.2021 ab. Zur Begründung führt der 1. Senat aus, dass die Vorschriften über Testnachweispflichten für nicht-immunisierte Personen aller Voraussicht nach rechtmäßig sind.

Richter: Testpflicht sinnvoll und Test kostenlos verfügbar

Die Pflicht zur Vorlage eines negativen Tests für bestimmte Lebensbereiche sei grundsätzlich geeignet, Infektionen zu vermeiden. Der Zugang zu den Tests sei flächendeckend sowie (noch) kostenfrei gewährleistet und auch kurzfristig möglich. Auch wenn nach derzeitigem Erkenntnisstand die Impfung oder eine überstandene COVID-19-Infektion nicht in allen Fällen davor schütze, sich und andere mit dem Coronavirus zu infizieren, seien diese Risiken im Vergleich zu nicht-immunisierten Personen ganz erheblich reduziert.

Kein Verstoß gegen Grundrechte

Der Verordnungsgeber verstoße auch nicht gegen seine grundgesetzlich bestehende Schutzpflicht (aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) gegenüber ungeimpften Menschen, wenn er Geimpfte und Genesene von der Testnachweispflicht ausnehme. Er habe den verbleibenden Infektionsrisiken durch Vorschriften Rechnung getragen, die auch Geimpfte und Genesene dem Infektionsschutz dienenden Einschränkungen unterwerfen, wie z.B. mit den Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Maskenpflicht, Datenerhebungen zur Kontaktnachverfolgung oder spezifischen Regelungen z.B. für den Schulbereich. Der Beschluss ist unanfechtbar (1 S 2698/21).

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, ra-online (pm/pt)

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Dokument-Nr.: 30805 Dokument-Nr. 30805

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Kommentare (5)

 
 
Bernd Bonditsch schrieb am 09.11.2021

Wo kommen denn auf einmal die neuen hohen Zahlen her?

Wenn man z.B.: 20 000 Zuschauer zwar geeimpft und geneesen in Fußballstadien lässt ohne Mundschutz Abstand und Test. Oder Diskos öffnet ohne weitere Schutzmaßnahmen. Es ist bekannt, dass auch geeimpfte sich anstecken können und den Virus weiterverbreiten. Also ist doch die ganze Impferei Quatsch. Entweder habe ich einen Impfstoff der wirklich schützt oder ich lasse es bleiben und vetraue auf mein Imunsystem wie in einem Komentar von Opa mit 80, der sich nicht vergiften lässt.Wie blind sind unsere Politiker?

Hier geht es doch nur um Geld und um die deutsche Wirtschaft zu zerstören. Chinese freut sich.

Eliane Bory schrieb am 01.10.2021

Als Juristin stelle ich fest: Die Verwaltungsgerichte versagen auf ganzer Linie. Ob das mit Vorsatz geschieht?

Warum werden wissenschaftliche Erkenntnisse zur Ansteckung und Weiterverbreitung durch Geimpfte systematisch ignoriert oder verdreht? Es ist vollkommen klar, dass Geimpfte genauso ansteckend und verbreitend sind wie Nicht-Geimpfte. Sie tragen auf jeden Fall stärker zur Weiterverbreitung bei als *negativ getestete Ungeimpfte*, da sie selbst gar nicht mehr getestet werden und deshalb zu großen Teilen unbemerkt übertragen.

Auch die Verfassungsgerichte ducken sich weg. Am meisten schäme ich mich für unser BVerfG, vor dem ich bislang jedenfalls großen Respekt hatte.

Diese Rechtsbeugung durch Gerichte wird in der Zukunft als ganz dunkles Kapitel in die Geschichte der deutschen Gerichtsbarkeit eingehen. Mir ist vollkommen unverständlich, wieso Richter/innen das mitmachen und aktiv gegen das Recht urteilen.

Ich schäme mich für sie.

Eliane Bory schrieb am 01.10.2021

Als Juristin stelle ich fest: Die Verwaltungsgerichte versagen auf ganzer Linie. Ob das mit Vorsatz geschieht?

Warum werden wissenschaftliche Erkenntnisse zur Ansteckung und Weiterverbreitung durch Geimpfte systematisch ignoriert oder verdreht? Es ist vollkommen klar, dass Geimpfte genauso ansteckend und verbreitend sind wie Nicht-Geimpfte. Sie tragen auf jeden Fall stärker zur Weiterverbreitung bei als *negativ getestete Ungeimpfte*, da sie selbst gar nicht mehr getestet werden und deshalb zu großen Teilen unbemerkt übertragen.

Auch die Verfassungsgerichte ducken sich weg. Am meisten schäme ich mich für unser BVerfG, vor dem ich bislang jedenfalls großen Respekt hatte.

Diese Rechtsbeugung durch Gerichte wird in der Zukunft als ganz dunkles Kapitel in die Geschichte der deutschen Gerichtsbarkeit eingehen. Mir ist vollkommen unverständlich, wieso Richter/innen das mitmachen und aktiv gegen das Recht urteilen.

Ich schäme mich für sie.

Fruufus Maximus schrieb am 14.09.2021

Die offensichtlich Ungleichbehandlung, mit der die Corona-Politik der Regierung unseren gesamten Rechtsstaat mittlerweile in Frage stellt, zeigt sich für mich sehr deutlich in dem anderen heutigen Artikel dieser Seite:

https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Minden_2-L-59521_Regelung-in-der-Coronaschutzverordnungdass-fuer-Kommunalpolitiker-in-Sitzungen-die-3G-Regel-giltist-rechtswidrig.news30802.htm

Wer erinnert sich noch an die Worte des Kanzleramtsministers Helge Braun* im März?

Wo sind die Juristen in unserem demokratischen Rechtsstaat, die diesmal verhindern, dass dieser Rechtsstaat geschliffen wird, die Grundrechte außer Kraft sind und die Diktatur voranschreiten kann?

Wir wissen doch alle, dass die einzige Legitimation zur Einschränkung der Grundrechte die Gefahr eines Zusammenbruchs der Intensivstationen war. Diese Gefahr hat aber zu keiner Zeit - auch nicht als es mangels Impfstoff noch 100% Ungeimpfte gab! Und nun sind es nur noch 38% Ungeimpfte, wobei die Risikogruppen fast vollständig geimpft sind.

Eine Gefahr für die medizinische Intensivversorgung kann realistisch nicht angenommen werden und was der Rechtsstaat verlangt, das weiss man ja offensichtlich auch in der Regierung schon länger!

------

*--"Wenn wir jedem in Deutschland ein Impfangebot gemacht haben, dann können wir zur Normalität in allen Bereichen zurückkehren. Diejenigen, die ihr Impfangebot nicht annehmen treffen ihre individuelle Entscheidung, dass sie das Erkrankungsrisiko akzeptieren. Danach können wir aber keine Grundrechtseinschränkungen eines anderen mehr rechtfertigen. Dann kehren wir in vollem Umfang zur Normalität zurück und alle Einschränkungen fallen."--

(Zitat des Kanzleramtsminister Helge Braun)

Fruufus Maximus schrieb am 14.09.2021

Die offensichtlich Ungleichbehandlung, mit der die Corona-Politik der Regierung unseren gesamten Rechtsstaat mittlerweile in Frage stellt, zeigt sich für mich sehr deutlich in dem anderen heutigen Artikel dieser Seite:

https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Minden_2-L-59521_Regelung-in-der-Coronaschutzverordnungdass-fuer-Kommunalpolitiker-in-Sitzungen-die-3G-Regel-giltist-rechtswidrig.news30802.htm

Wer erinnert sich noch an die Worte des Kanzleramtsministers Helge Braun* im März?

Wo sind die Juristen in unserem demokratischen Rechtsstaat, die diesmal verhindern, dass dieser Rechtsstaat geschliffen wird, die Grundrechte außer Kraft sind und die Diktatur voranschreiten kann?

Wir wissen doch alle, dass die einzige Legitimation zur Einschränkung der Grundrechte die Gefahr eines Zusammenbruchs der Intensivstationen war. Diese Gefahr hat aber zu keiner Zeit - auch nicht als es mangels Impfstoff noch 100% Ungeimpfte gab! Und nun sind es nur noch 38% Ungeimpfte, wobei die Risikogruppen fast vollständig geimpft sind.

Eine Gefahr für die medizinische Intensivversorgung kann realistisch nicht angenommen werden und was der Rechtsstaat verlangt, das weiss man ja offensichtlich auch in der Regierung schon länger!

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*--"Wenn wir jedem in Deutschland ein Impfangebot gemacht haben, dann können wir zur Normalität in allen Bereichen zurückkehren. Diejenigen, die ihr Impfangebot nicht annehmen treffen ihre individuelle Entscheidung, dass sie das Erkrankungsrisiko akzeptieren. Danach können wir aber keine Grundrechtseinschränkungen eines anderen mehr rechtfertigen. Dann kehren wir in vollem Umfang zur Normalität zurück und alle Einschränkungen fallen."--

(Zitat des Kanzleramtsminister Helge Braun)

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