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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.2021
- 4 B 63/20 -
Kein Verstoß gegen Nichtraucherschutzgesetz bei Rauchen in einem teilweise geöffneten Zelt
Kein Vorliegen eines vollständig umschlossenen Raums
Wird in einem teilweise geöffneten Zelt geraucht, so liegt darin kein Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz. Denn in diesem Fall liegt kein vollständig umschlossener Raum vor. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte im Jahr 2019 ein Gaststättenbetreiber in Nordrhein-Westfalen Zwangsgeld zahlen, weil er gegen das
Kein Verstoß gegen Nichtraucherschutzgesetz
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Zwangsgeldfestsetzung sei voraussichtlich rechtswidrig. Ein Verstoß gegen das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 03.01.2020
[Aktenzeichen: 19 L 1321/19]
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Dokument-Nr. 31366
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