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Amtsgericht Bad Iburg, Beschluss vom 14.01.2022
- 5 F 458/21 EASO -
Bei Streit zwischen Vater und Mutter über Corona-Impfung des Kindes wird das Sorgerecht auf den Elternteil, der den Empfehlungen der STIKO folgt, übertragen
Kindeswille ist zu beachten, wenn das Kind sich eine eigene Meinung bilden kann
Können sich Eltern nicht darüber einigen, ob ihre Kinder mit einem mRNA-Impfstoff gegen Corona geimpft werden sollen, so ist die Entscheidung auf denjenigen zu übertragen, der die Impfung befürwortet, wenn es eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission gibt. Dies hat jetzt das Familiengericht Bad Iburg entschieden. Ist ein Kind aufgrund des massiven, auf Angsterzeugung und Einschüchterung ausgerichteten Verhaltens eines Elternteils nicht imstande, sich eine eigene Meinung über den Nutzen und die Risiken der Corona-Schutzimpfung zu bilden, steht dessen Wille der Entscheidung, die Befugnis für die Entscheidung über die Impfung auf den die Impfung befürwortenden Elternteil zu übertragen, nicht entgegen. Dies hat jetzt das Familiengericht Bad Iburg entschieden.
Die geschiedenen Eheleute stritten darüber, ob die gemeinsamen 14 und 12 Jahre alten
Familiengericht überträgt die Impfentscheidung auf den Vater
Das Familiengericht hat die
Gemäß § 1628 Satz 1 BGB kann das Familiengericht, wenn sich
Entscheidung ist dem Elternteil zu übertragen, der der Empfehlung der STIKO folgt
Bei der Übertragung der Entscheidungsbefugnis über Schutzimpfungen könne, so das Familiengericht, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf abgestellt werden, dass die Entscheidungsbefugnis grundsätzlich demjenigen Elternteil zu übertragen sei, der die
Kindeswille ist zu beachten, wenn das Kind sich einen eigenen Willen bilden kann
Zusätzlich sei nach § 1697 a BGB zwar auch der Kindeswille zu beachten. Dies gelte allerdings nur dann, wenn das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2022
Quelle: Familiengericht Bad Iburg, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 31384
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