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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 05.05.2022
- 21 L 700/22 -
Ohne Erlaubnis aufgestelltes Mahnmal zu Völkermord an Armeniern darf entfernt werden
Eilantrag einer Bürgerinitiative und eines Vereins abgelehnt
Die Stadt Köln ist nicht verpflichtet, eine an der Hohenzollernbrücke abgestellte Skulptur, die an den Völkermord an Armeniern erinnern soll, stehen zu lassen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
Der Verein und die Bürgerinitiative hatten die
Straßenrechtliche Erlaubnis erforderlich
Dem ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Für das Aufstellen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.05.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31735
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