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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.10.2022
- VG 17 L 245/22 -
Walküre und Rheingold: Kaninchen dürfen auf Staatsoper-Bühne bleiben
Tierschutzorganisation Peta wollte Kaninchen von der Berliner Staatsoper-Bühne verbannen
Ein anerkannter Tierschutzverein ist beim Verwaltungsgericht Berlin mit dem Versuch gescheitert, den Einsatz lebender Kaninchen bei den Aufführungen der Wagner-Opern Rheingold und Walküre an der Staatsoper Berlin zu unterbinden.
In zwei Neuinszenierungen der beiden Opern an der
Keine Hinweise auf Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere
Die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts wies den Eilantrag zurück. Zwar müsse die zuständige Behörde nach dem Tierschutzgesetz u.a. dafür sorgen, dass Tiere nicht zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung herangezogen würden, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden seien. Der Antragsteller habe aber nicht in ausreichender Weise glaubhaft gemacht, dass diese Voraussetzungen hier gegeben seien.
Käfige der Tiere werden nicht gestoßen
Einerseits sei zwar - wie ein von ihm eingereichtes Gutachten ausführe - plausibel, dass
Leisere Musik auf der Bühne
Zudem sei die Lautstärke der Musik auf der Bühne leiser als im Zuschauerraum gewesen. Beamteten Tierärzten und Tierärztinnen komme bei der Durchführung des Gesetzes und insbesondere bei der hier interessierenden Frage tierschutzwidriger Vernachlässigung eine besondere Funktion als Sachverständige mit hervorgehobener Beurteilungskompetenz zu, so dass ihrer Stellungnahme bei der Frage der Tierschutzwidrigkeit ein besonderes Gewicht beizumessen sei.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 32307
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