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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 30.11.2022
- 16 W 52/22 -
Einwilligung in die Verbreitung von Fußballbilder als Clubspieler umfasst auch Bilder als Nationalspieler
Vertragliche Beschränkung lediglich auf Bilder als Clubspieler nicht erkennbar
Ob die Einwilligung eines Berufsfußballspielers im Rahmen des mit einem englischen Fußballverein geschlossenen Vertrags, sein Bildnis u.a. auf Fußball- Tausch- und Sammelkarten zu veröffentlichen, auch die Verbreitung seiner Bilder als Nationalspieler umfasst, ist durch Vertragsauslegung zu ermitteln. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) konnte dem Vertrag keine Beschränkung auf Bilder als Clubspieler entnehmen. Der Vertrieb der Karten ist demnach nicht rechtswidrig, entschied das OLG.
Der Antragsteller ist als Berufsfußballer unter
OLG verneint Unterlassungsanspruch
Die hiergegen gerichtete Beschwerde hatte auch vor dem OLG keinen Erfolg. Dem Antragsteller stehe kein
Keine Beschränkung aus vertraglichen Regelungen
Dem
Vertragsbeteiligung des englischen Fußballvereins nicht relevant
Schließlich ergebe sich auch nichts Anderes daraus, dass der englische Fußballverein am
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2022
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
- Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.09.2022
[Aktenzeichen: 2-34O 255/22]
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Dokument-Nr. 32418
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