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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2023
- 18 L 92/23 -
Schulentlassung wegen fortgesetzter Regelverstöße und Gewaltanwendungen rechtmäßig
Ordnungsmaßnahmen der Schule erfolglos
Die Ordnungsmaßnahme einer Realschule in Wuppertal, einen 11-jährigen Schüler mit sofortiger Wirkung von der Schule zu entlassen, weil er sich wiederholt nicht an Regeln gehalten und Mitschüler verletzt und beleidigt hat, ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und einen gegen die Schulentlassung gerichteten Eilantrag der Eltern des Schülers abgelehnt.
Die Einschätzung der Schule, dass der Schüler durch wiederholtes Fehlverhalten die Rechte anderer ernstlich gefährdet und auch verletzt hat, ist aus Sicht des Gerichts nicht zu beanstanden.
Mitschüler in kurzer Abfolge beleidigt und bedroht
Nach den von der Schule vorgelegten Unterlagen, in denen das Verhalten des Schülers dokumentarisch erfasst ist, hat er in zahlreichen Fällen und in sehr kurzer Abfolge Mitschüler beleidigt und bedroht. Zudem hat er wiederholt die Rechte anderer Schüler, insbesondere deren körperliche Unversehrtheit, verletzt und den Schulfrieden erheblich gestört. So hat der Schüler mehrere Mitschüler zu unterschiedlichen Gelegenheiten beleidigt, bedroht und geschlagen, unter anderem in den Bauch. Mit einer Wasserflasche hat er auf den Kopf und auf die Beine von Mitschülerinnen eingeschlagen. Einen weiteren Mitschüler hat er mit dem Tode bedroht. Außerdem hat er eine Mitschülerin sexuell beleidigt.
Sofortige Schulentlassung gerechtfertigt und geboten
Die sofortige Schulentlassung ist gerechtfertigt und geboten, um weiteres Fehlverhalten des Schülers und Gefährdungen der körperlichen Unversehrtheit seiner Mitschüler auszuschließen. Bereits in der Vergangenheit war der Schüler mit einer Vielzahl massiver Regelverstöße im Unterricht und Gewalttätigkeiten aufgefallen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32561
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