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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.01.2023
- V ZR 78/22 -
BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde im Streit um Verwendungsersatzansprüche für die Sanierung der "Gorch Fock" zurück
Urteil im Streit um «Gorch Fock» ist rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat die gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen von der Klägerin eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.
Mit ihrer Klage verlangt die Klägerin von der Bundesrepublik Deutschland u.a. Verwendungsersatz für Stahlarbeiten, die sie als Subunternehmerin der später insolventen Hauptauftragnehmerin am Rumpf des Segelschulschiffs der Bundesmarine "Gorch Fock" durchgeführt hat. Die Klage hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen wendet sich die Klägerin mit ihrer
Nichtzulassungsbeschwerde erfolglos
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
- Landgericht Bremen, Urteil vom 20.11.2020
[Aktenzeichen: 4 O 1136/19] - Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 03.03.2022
[Aktenzeichen: 1 U 93/20]
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Dokument-Nr. 32611
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