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Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 15.03.2023
- 12 Qs 23/23 -
Ablehnung einer Wohnungsdurchsuchung nach einer offensichtlich pseudonymisierten Anzeige
Fehlen eines für die Durchsuchung erforderlichen Anfangsverdachts
Eine Wohnungsdurchsuchung kann unzulässig sein, wenn die Personalien und Telefonnummer des Anzeigenerstatters offensichtlich gefälscht sind. In diesem Fall kann es am erforderlichen Anfangsverdacht fehlen. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Nürnberg den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses. Hintergrund dessen war die Anzeige eines Mannes, wonach seine Großmutter "einen Revolver im Schrank" habe, "schwer kriminell" sei und Mitglied in der rumänischen Mafia sei. Bereits im Jahr 2022 kam es zu einer
Kein Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses
Das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2023
Quelle: Landgericht Nürnberg-Fürth, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Nürnberg, Beschluss
[Aktenzeichen: 57 Gs 1949/23]
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Dokument-Nr. 32834
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