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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 07.08.2023
- 4 B 3754/23 -
Genehmigung zum Betrieb einer Cocktailbar umfasst nicht Betrieb einer Shisha-Bar
Nutzungsuntersagung wegen fehlender Genehmigung der Nutzungsänderung
Die baurechtliche Genehmigung zum Betrieb einer Cocktailbar umfasst nicht den Betrieb einer Shisha-Bar. Die zuständige Behörde kann daher eine sofortige Nutzungsuntersagung wegen fehlender Genehmigung der Nutzungsänderung aussprechen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2023 erhielt der Betreiber einer
Betrieb einer Shisha-Bar stellt genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar
Das Verwaltungsgericht Hannover entschied zu Gunsten der Behörde. Die
Formelle Baurechtswidrigkeit ausreichend für Nutzungsuntersagung
Die formelle Baurechtswidrigkeit sei ausreichend, so das Verwaltungsgericht, um eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33290
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