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Landgericht Ravensburg, Beschluss vom 14.02.2023
- 2 Qs 9/23 jug -
Erzwungener Fingerbadruck zwecks Entsperrung des Mobiltelefons
Nutzung der Finderbadrücke als ähnliche Maßnahme im Sinne von § 81 b Abs. 1 StPO
Von einem Beschuldigten kann gemäß § 81 b Abs. 1 StPO die Fingerbadrücke abgenommen werden, um diese zum Entsperren seines Mobiltelefons zu nutzen. Dies hat das Landgericht Ravensburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Gegen einen Beschuldigten lief ein Ermittlungsverfahren wegen Betäubungsmittelstraftaten. In diesem Zusammenhang erließ das Amtsgericht Ravensburg im Januar 2023 einen Durchsuchungsbeschluss die Wohnung des Beschuldigten betreffend. Zugleich wurde angeordnet, dass vom Beschuldigten
Zulässigkeit der Abnahme der Fingerabdrücke zwecks Nutzung zum Entsperren des Mobiltelefons
Das Landgericht Ravensburg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Vom Beschuldigten können Fingerbadrücke abgenommen werden, um damit sein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.09.2023
Quelle: Landgericht Ravensburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Ravensburg, Beschluss vom 12.01.2023
[Aktenzeichen: 11 Gs 69/23]
Jahrgang: 2023, Seite: 446 NStZ 2023, 446
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Dokument-Nr. 33305
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