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Finanzgericht Münster, Beschluss vom 05.09.2023
- 11 K 1588/23 Kg (PKH) -
Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden
Verklagt werden muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber
Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem PKH-Verfahren entschieden.
Der Antragsteller hat seinen
Abgabenrechtliche Streitigkeit liegt vor
Das Finanzgericht Münster hat diesen Antrag abgelehnt. Dabei hat es zunächst ausgeführt, dass - jedenfalls für noch nicht ausgezahlte Energiepreispauschalen - der Rechtsweg zu den Finanzgerichten und nicht der Arbeitsrechtsweg eröffnet sei. Obwohl der Antragsteller eine andere Person auf Zahlung verklagt habe, liege eine abgabenrechtliche Streitigkeit vor, da für die Auszahlung der
Arbeitgeber nicht Schuldner der Energiepreispauschale
Allerdings sei die Klage unzulässig. Für eine Inanspruchnahme des Arbeitgebers bestehe kein Rechtsschutzinteresse, weil er nicht Schuldner der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2023
Quelle: Finanzgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33334
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