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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.12.2023
- 6 B 1034/23 -
Fall Aslan: Widerruf des Lehrauftrags rechtswidrig
Widerruf des Lehrauftrags wegen der dafür angeführten Gründe rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Landes Nordrhein-Westfalen im Verfahren der nebenamtlichen Hochschuldozentin Bahar Aslan zurückgewiesen. Es ist wie bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen der Auffassung, dass der Widerruf des Lehrauftrags, den die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) Frau Aslan erteilt hatte, rechtswidrig ist.
Die Antragstellerin ist beamtete Lehrerin im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen und nimmt seit 2022 nebenamtlich Lehraufträge an der HSPV NRW für die Lehrveranstaltung "Interkulturelle Kompetenz" wahr. Am 20.05.2023 postete sie auf X (vormals Twitter) eine Kurznachricht, in der es heißt: "Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht". Die Hochschule widerrief darauf den bereits erteilten
OVG erkennt Mängel in Eignung an – Widerruf jedoch rechtswidrig
Die daraufhin erhobene Beschwerde des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Oberverwaltungsgericht nun-mehr zurückgewiesen. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33592
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