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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 15.12.2023
- 11 L 316/23 -
"Kiezblocks" zur Verkehrsberuhigung nur bei erhöhter Gefahrenlage
VG gibt Eilantrag gegen Straßenpoller statt
Straßensperrungen zur Reduzierung des motorisierten Kraftfahrzeugverkehrs auf Durchgangsstraßen dürfen nur bei besonderen Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet werden. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin einem Eilantrag stattgegeben, der sich u.a. gegen die Sperrung einer Straße mittels Sperrpfosten, der Einrichtung eines sog. "Kiezblocks", auf einer Straße in Berlin-Pankow gewandt hatte.
Im Juni 2021 hatte die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) des Bezirks Pankow von Berlin das Bezirksamt aufgefordert, Maßnahmen zur wirksamen Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Nesselweg zu treffen. Dort sei ein zunehmender
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufstellung der Sperrpfosten und sonstiger Verkehrsschilde
Der Eilantrag hatte Erfolg. Nach Auffassung des VG bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufstellung der Sperrpfosten und sonstiger Verkehrsschilder. Die nach der Straßenverkehrsordnung einzuhaltenden Vorgaben seien nicht erfüllt. Zwar könnten spezielle Verkehrsregelungen zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße getroffen werden; hier sei aber nicht ersichtlich, dass im Nesselweg Schäden bestünden, die über gewöhnliche Verschleißerscheinungen hinausgingen. Ein erhöhtes Risiko der Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen sei ebenso wenig ersichtlich. Im Nesselweg gelte bereits jetzt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, die - bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 22 km/h - weitgehend eingehalten werde. Messungen zur Lärm- und Abgasbelastung habe der Antragsgegner nicht durchgeführt.
Erhöhte Gefahrenlage nicht dargelegt
Schließlich habe das Bezirksamt auch im Übrigen eine erhöhte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33619
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