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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 05.09.2024
- 4 ME 122/24 -
Beschwerde gegen die gerichtliche Untersagung des Abschusses einer Wölfin in Jork erfolglos
Wolfs-Abschuss in Jork bleibt verboten
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Landkreises Stade gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stade vom 26. Juni 2024 (Az.: 1 B 896/24), mit der dieses den Abschuss der Wolfsfähe GW4032f untersagt hat, zurückgewiesen.
Die bis zum 15. September 2024 befristete
Voraussetzungen für letale Entnahme der Wölfin im Interesse des Deichschutzes nicht hinreichend nachgewiesen
Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Landkreises Stade hat der Senat nach Durchführung eines Erörterungstermins am 27. August 2024 vor Ort nunmehr zurückgewiesen. Der Landkreis habe nicht hinreichend nachgewiesen, dass die Voraussetzungen für eine letale Entnahme der Wölfin im Interesse des Deichschutzes gegeben seien. Nach den im Erörterungstermin gewonnenen Erkenntnissen sei zwar davon auszugehen, dass der betroffene Deichschäfer bereits einen sehr hohen Herdenschutz leiste und zusätzliche Maßnahmen, die die Rissereignisse aus März und April 2024 hätten wirksam ausschließen können, nicht zur Verfügung stünden. Die Rechtmäßigkeit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34349
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