wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 20. September 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.09.2024
OVG 3 S 109/24 -

Landtagswahl Brandenburg: RBB muss Wahlergebnis der Tierschutzpartei ab zwei Prozent benennen

Tierschutzpartei steht Anspruch auf eine abgestufte Chancengleichheit entsprechend ihrer Bedeutung zu

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat einer Beschwerde der Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz (Tierschutzpartei) stattgegeben und die Landes­rundfunk­anstalt der Länder Berlin und Brandenburg (rbb) verpflichtet, die Tierschutzpartei in allen Ergebnis­präsentationen zur brandenburgischen Landtagswahl im Landes­fernseh­programm nicht unter der Rubrik "Andere" zusammenzufassen, sondern das Ergebnis gesondert auszuweisen, wenn die Partei mindestens zwei Prozent erreicht.

Der rbb hatte die zusammenfassende Darstellung der Wahlergebnisse mit der verfassungsrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit und der ihm deshalb zustehenden redaktionellen Gestaltungsfreiheit begründet.

Rundfunkfreiheit des RBB wird nicht beeinträchtigt

Dies hat das OVG im vorläufigen Rechtsschutzverfahren der Tierschutzpartei erneut anders beurteilt. Zwar hat die Tierschutzpartei nur einen Anspruch auf so genannte abgestufte Chancengleichheit entsprechend ihrer Bedeutung. Die Publizität, die mit einer Ausweisung des individuellen Wahlergebnisses in der Fernsehberichterstattung am Wahlabend verbunden ist, kann jedoch erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Wahrnehmung kleinerer Parteien mit Ergebnissen unterhalb der 5 %-Hürde haben. Da der Eingriff in die redaktionelle Gestaltungsfreiheit des rbb, der aus der Verpflichtung zur Nennung des Wahlergebnisses folgt, zudem gering ist, überwiegt hier das legitime Interesse der Tierschutzpartei. Beschluss ist unanfechtbar.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Staatsrecht | Verfassungsrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Landtagswahl | RBB | Rundfunkfreiheit | Tierschutzpartei | Wahlergebnis | Wahlsendung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34393 Dokument-Nr. 34393

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss34393

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?