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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2003
- I-3 Wx 98/03 -
Parfüms und Duftkerzen: Versprühen von Geruchsstoffen innerhalb des Gemeinschaftseigentums
Zur Nutzung von Duftstoffen im Wohnungseigentum
Ein Wohnungseigentümer hat nicht das Recht im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses Parfüm zu versprühen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Im Fall hatte sich ein Wohnungseigentümer an unerträglichen Gerüchen im
Gericht gab der Klage statt
Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab ihrer Klage statt. Es hatte wenig Verständnis für die sensible Nase des Nachbarn. Die Wohnungseigentümer könnten gemäß §§ 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB, 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG verlangen, dass die zuvor genannten Düfte im
Anderen Wohnungseigentümern dürfen nicht über das Maß hinaus benachteiligt werden
Jeder Wohnungseigentümer sei verpflichtet, von dem gemeinschaftlichen Eigentum (hierzu gehöre z.B. das Treppenhaus) nur in solcher Weise Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß hinaus ein Nachteil erwachse.
Abbrennen einer handelsüblichen Duftkerze sozialadäquat
Bei der Benutzung einer Duftkerze auf dem
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1. Versprüht ein Wohnungseigentümer eigenmächtig Geruchsstoffe (Parfum) im zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Treppenhaus, so liegt hierin eine bestimmungswidrige Nutzung des Gemeinschaftseigentums.
2. Die Frage, ob das Abbrennen einer Duftkerze auf dem Balkon eines Wohnungseigentümers eine bestimmungswidrige Benutzung des Sondereigentums darstellt, kann generell weder bejaht noch verneint werden, hängt vielmehr von den in ihrer Gesamtheit zu würdigenden Gegebenheiten (Geruchsintensität, Häufigkeit, schikanöse Begleitumstände etc.) ab.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2006
Quelle: ra-online
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2003, Seite: 157 FGPrax 2003, 157 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2003, Seite: 1098 NJW-RR 2003, 1098 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2003, Seite: 605 NZM 2003, 605 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2003, Seite: 515 WuM 2003, 515 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2004, Seite: 52 ZMR 2004, 52
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Dokument-Nr. 3479
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