Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 03.08.2007
- 13 L 702/07 -
Nachbarklage gegen Müllentsorgungsanlage in Köln-Gremberghoven abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eilantrag eines Nachbarn der im Airport Business Park in Köln-Gremberghoven geplanten Müllentsorgungsanlage abgelehnt. Der benachbarte Gewerbebetrieb wollte vor Gericht einen vorläufigen Baustopp erreichen, nachdem die Kölner Bezirksregierung den Abfallwirtschaftbetrieben Köln die zum Betrieb der Anlage notwendige immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt hatte.
Mit seinem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz konnte sich der Nachbarbetrieb beim Verwaltungsgericht jedoch nicht durchsetzen. Die Erfolgsaussichten des bei der Bezirksregierung eingelegten Widerspruchs und einer eventuell folgenden Klage seien gering, entschieden die Richter. Denn nach den Genehmigungsunterlagen und nach dem Ergebnis eines gerichtlichen Ortstermins gebe es für die Befürchtung des Nachbarn, sein Betrieb werde in Zukunft durch Lärm, Staub, Gerüche und Verkehr rechtswidrig beeinträchtigt, nach jetzigem Stand keine Grundlage. Da zudem der bisherige Standort der rechtsrheinischen "Kleinannahmestelle" in Köln-Poll zum Jahresende aufgegeben werde, überwiege das Interesse der Abfallwirtschaftsbetriebe an der Errichtung einer Ersatzanlage schon vor einer abschließenden Entscheidung über den Widerspruch des Antragstellers dessen Interesse an einem vorläufigen Baustopp.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 06.08.2007
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 4653
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss4653
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.