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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23.05.2008
- 10 CS 08.1353, 10 CE 08.1354 -
Sicherstellung eines Sportwagens zur Verhinderung der Teilnahme an einer illegalen Rallye (Rushh Drive) ist rechtmäßig
Die Polizei kann ein Auto sicherstellen, wenn davon auszugehen ist, dass der Fahrer mit dem Auto an einem illegalen Autorennen teilnehmen möchte. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Eilverfahren die Beschwerde des Antragstellers gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 23. Mai 2008 zurückgewiesen.
Sachverhalt
Das
Gericht: Autorennen war verboten - Sicherstellung erfolgte zu Recht
Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sei die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 23.05.2008
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Dokument-Nr. 6101
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