Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.02.2008
- 1 N 508/07 -
Normenkontrollantrag der Gemeinde Großbreitenbach gegen Stromtrasse durch den Thüringer Wald ist unzulässig
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat einen Normenkontrollantrag der Gemeinde Großbreitenbach als unzulässig abgelehnt.
Mit ihrem Normenkontrollantrag hatte sich die Gemeinde gegen eine sog. landesplanerische Beurteilung des Thüringer Landesverwaltungsamts gewandt, die das von der Vattenfall Europe Transmission GmbH geplante Vorhaben der Errichtung einer 380 KV-Leitung durch den Thüringer Wald zum Gegenstand hat.
Zur Begründung seiner Entscheidung hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt, die angefochtene landesplanerische Beurteilung sei keine untergesetzliche Norm, die Gegenstand einer Normenkontrolle sein könne. Ihr fehle es an der dafür erforderlichen Außenrechtsverbindlichkeit. Die landesplanerische Beurteilung stelle lediglich eine behördliche gutachterliche Äußerung dar, die als Vorfrage die raumordnerische Verträglichkeit des Vorhabens kläre. Entgegen der Auffassung der Antragstellerin würden durch eine landesplanerische Beurteilung auch keine Ziele der Raumordnung festgelegt, an die gemeindliche Bauleitpläne anzupassen seien. Sie präge das Ergebnis einer gemeindlichen Planung nicht vor, sondern sei nur als einer von zahlreichen öffentlichen Belangen in der Abwägung zu berücksichtigen.
Die landesplanerische Beurteilung sei erst im Rahmen des Verfahrens gerichtlich überprüfbar, in dem es um die Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses gehe, der die Stromtrasse genehmige.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Thüringen vom 12.03.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6215
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6215
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.