wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 26. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 11.08.2008
4 W 66/08 -

Per Eilverfahren kann nicht der Abschluss eines Zulassungsvertrags für einen Markt erreicht werden

Einstweilige Verfügung nur bei Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz möglich

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat aus verfahrensrechtlichen Gründen (ohne in der Sache selbst zu entscheiden), den Antrag einer Leistadter Weingalerie auf Zulassung zum Bad Dürkheimer Wurstmarkt abgewiesen.

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat die ablehnende Entscheidung des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) im Streit um die Überlassung eines Ausschanks auf dem diesjährigen Bad Dürkheimer Wurstmarkt bestätigt. Der Eilantrag der Leistadter Weingalerie e.G. gegen die Stadt Bad Dürkheim auf Zulassung zum Wurstmarkt, der am 12. September 2008 seine Tore öffnet, ist auch in 2. Instanz gescheitert. Damit steht fest: Die Weingalerie - der ehemalige Winzerverein Leistadt - darf in diesem Jahr keinen Ausschank in der Wein- und Bierhalle und auch keinen sogenannten Schubkarchstand auf dem Wurstmarkt betreiben.

Nur Weine und Sekt aus Bad Dürkheimer Lagen sind zugelassen

Hintergrund des Streits ist eine Nutzungsbedingung der Stadt, die diese beim Abschluss der Verträge über den Weinausschank aufstellt. Danach dürfen nur „Weine aus Bad Dürkheimer Lagen als Erzeuger- oder Gutsabfüllung” ausgeschenkt werden. Sekt muss ebenfalls aus Bad Dürkheim stammen. Die Stadt beruft sich dabei auf ihre Betriebs- und Zulassungsvorschriften für den Wurstmarkt. Sie ist der Auffassung, infolge der Kooperation mit dem benachbarten Winzerverein Freinsheim seien bei den Produkten der Weingalerie die Voraussetzungen für eine Zulassung nicht (mehr) gegeben. Denn die Weine würden außerhalb Bad Dürkheims ausgebaut und abgefüllt.

Weingalerie unterlag aus verfahrensrechtlichen Gründen

Der Senat gab der Stadt jedoch nur aus verfahrensrechtlichen Gründen Recht und ließ die Sachfrage offen. Es sei gesetzlich nicht möglich, im Wege eines Eilverfahrens den Abschluss eines Zulassungsvertrages zu erreichen. Es sei mit der Rechtsnatur des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht vereinbar, den Gegner zu einem Vertragsabschluss zu zwingen. Etwas anderes könne allenfalls dann gelten, wenn die Ablehnung der einstweiligen Verfügung die wirtschaftliche Existenz des Antragstellers gefährde. Hierfür gebe es im vorliegenden Fall jedoch keine hinreichenden Anhaltspunkte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Zweibrücken vom 13.08.2008

Aktuelle Urteile aus dem Vertragsrecht | Weinrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6524 Dokument-Nr. 6524

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6524

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?