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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.02.2009
- I ARs 3/2008 ? I BGS 20/2009 -
Irak-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages: Regierung soll Akten herausrücken
Teilerfolg für die Oppositionsmitglieder des Irak-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
Der Bundesgerichtshof hat einer Klage von FDP, Grüne und Linke auf Veröffentlichung wichtiger Informationen für den BND-Ausschuss stattgegeben.
Im 1.
Daraufhin beantragte die aus den Abgeordneten Dr. Stadler, Prof. Dr. Paech und Ströbele bestehende Minderheit des Untersuchungsausschusses beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs unter anderem die Feststellung, dass der Antrag wirksam beschlossen und der Vorsitzende verpflichtet sei, den Beweisbeschluss der Bundesregierung zuzuleiten.
Damit hatte sie teilweise Erfolg. Zwar war nicht festzustellen, dass der Beweisantrag von dem
§ 17 Abs. 2 PUAG:
Beweise sind zu erheben, wenn sie von einem Viertel der Mitglieder des Untersuchungsausschusses beantragt sind, es sei denn, die Beweiserhebung ist unzulässig oder das Beweismittel ist auch nach Anwendung der in diesem Gesetz vorgesehenen Beweismittel unerreichbar.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 41/09 des BGH vom 24.02.2009
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Dokument-Nr. 7490
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