wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 02.03.2009
5 UF 128/08 -

Sorgerechtsstreit bei Bigamie: Der der erste Ehemann ist "so gut wie tot"

Zweiter Ehemann gilt als gesetzlicher Vater eines Kindes und ist somit sorgeberechtigt

Wenn eine Frau gleichzeitig mit zwei Männern verheiratet ist, wer bekommt dann das Sorgerecht für das gemeinsame Kind? Es ist der zweite Ehemann, weil der erste Ehemann "so gut wie tot" ist, befand das Pfälzische Oberlandesgericht.

Der 5. Zivilsenat - Familiensenat - des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken hatte über das Sorgerecht für ein Kind zu entscheiden, dessen Mutter zur Zeit seiner Geburt zweimal verheiratet war. Sie hatte 2001 in Nigeria ihren ersten Ehemann und 2003 ihren zweiten Ehemann, mit dem sie zusammenlebt, geheiratet. Nach der zweiten Eheschließung kam im Jahr 2003 ihr Kind zur Welt. Die Ehe mit ihrem ersten Ehemann wurde erst 2006 geschieden. Die Mutter und ihr zweiter Ehemann auf der einen Seite und der erste Ehemann auf der anderen Seite stritten nun darüber, wer der neben der Mutter sorgeberechtigte (gesetzliche) Vater des Kindes sei.

Ehemann gilt als Vater - aber was ist, wenn es zwei Ehemänner gibt?

Hintergrund ist die gesetzliche Regelung, wonach der Ehemann einer Frau als Vater eines während der Ehe geborenen Kindes gilt und deshalb auch für dieses sorgeberechtigt ist. Das waren hier zwei Männer, denn zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes im Jahr 2003 war die Mutter mit beiden wirksam verheiratet. Eine vorrangige Vaterschaftsvermutung für einen der beiden Ehemänner im Fall der Doppelehe sieht das Gesetz nicht vor.

Doppelehe: Erster Ehemann wird in Sorgerechtsfrage einem verstorbenen Ehemann gleichgestellt

Der Familiensenat hat den Streit dahin entschieden, dass der zweite Ehemann der Mutter gesetzlicher Vater des Kindes und damit sorgeberechtigt sei. Er hat diese Rechtsfolge, wie schon in erster Instanz das Amtsgericht Kaiserslautern, aus einer entsprechenden Anwendung von § 1593 Satz 3 BGB abgeleitet. Danach gilt folgendes: Wird ein Kind innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemannes der Mutter geboren, so gilt der verstorbene Ehemann trotzdem als Vater des Kindes. Hat jedoch die Mutter vor der Geburt des Kindes wieder geheiratet, so gilt ihr zweiter Ehemann als Vater des Kindes, auch wenn dieses innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des ersten Ehemannes geboren worden ist. Diese gesetzliche Regelung hat das Gericht auf die Doppelehe entsprechend angewandt, den ersten Ehemann also in Fragen der Abstammung einem verstorbenen Ehemann gleichgestellt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Zweibrücken vom 24.04.2009

Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bigamie | Doppelehe | Mehrehe | Zweitehe | Ehepaar | Ehepaare | Kinder | Sorgerecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7768 Dokument-Nr. 7768

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss7768

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?