wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 27. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 03.06.2009
6 L 798/09 -

RTL-Sendung "Erwachsen auf Probe" kann ausgestrahlt werden - Jugendamt muss nicht gegen die Sendung vorgehen

Jugendamt der Stadt Köln kann nicht verpflichtet werden, die Ausstrahlung der Sendung zu verhindern

RTL kann heute um 20.15 Uhr wie geplant die erste Folge der Sendung "Erwachsen auf Probe" ausstrahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit den Antrag eines familienpolitischen Zielen verpflichteten Vereins und eines Mitglieds dieses Vereins, der sechsfacher Vater ist, abgelehnt.

Mit diesem Antrag wollten die Antragsteller erreichen, dass das Jugendamt der Stadt Köln die Ausstrahlung der Sendung einstweilen untersagt, weil sie insbesondere gegen die Menschenwürde verstoße.

Landesmedienanstalten sind zuständig nicht das Jugendamt

Zur Begründung haben die Richter ausgeführt, dass das Jugendamt der Stadt Köln unter keinem Gesichtspunkt dazu berufen sei, in eigener Zuständigkeit die Ausstrahlung der Sendefolgen "Erwachsen auf Probe" zu untersagen. Deswegen könne es dazu auch nicht verpflichtet werden. Die Zuständigkeiten der Medienaufsicht seien abschließend im Jugendmedienschutz- Staatsvertrag geregelt. Behördlich zuständig für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beachtung des Jugendschutzes und der Menschenwürde im privaten Rundfunk seien danach allein die Landesmedienanstalten.

Verein ist nicht in eigenen Rechten verletzt

Weiterhin sei - unabhängig hiervon - auch nicht ersichtlich, in welchen eigenen Rechten die Antragsteller durch die Ausstrahlung der Sendefolgen "Erwachsen auf Probe" überhaupt betroffen seien und woraus sich ein subjektives Recht auf Einschreiten ergeben könnte. Die von ihnen hierfür reklamierten Grundrechte - insbesondere das Grundrecht auf Menschenwürde - seien Abwehrrechte gegenüber dem Staat und begründeten keine Handlungsansprüche gegenüber dem Staat auf ein Einschreiten gegen private Dritte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln

Aktuelle Urteile aus dem Rundfunkrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7943 Dokument-Nr. 7943

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss7943

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?