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Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 02.09.2009
- 5 K 3347/09 -
VG Stuttgart: Zirkus darf Tiere zum Gastspiel mit in die Stadt bringen
Veranstalter müssen Auflagen für Haltung der Tiere beachten
Die Veranstalter des Manegenzirkus HOT AFRICA dürfen ihre Tiere zu einem Gastspiel nach Stuttgart mitbringen. Eine aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine polizeirechtliche Verfügung der Landeshauptstadt vom 28. August 2009 wurde unter Auflagen zur Haltung und zum Umgang mit den Tieren vom Verwaltungsgericht Stuttgart wiederhergestellt bzw. angeordnet.
Die Entscheidung befasst sich mit einer polizeirechtlichen Verfügung der Landeshauptstadt, mit welcher dem
Vorgebrachte Gründe reichen für Verbot nicht aus
Nach Auffassung des Gerichts waren die hierfür ins Feld geführten Fakten nicht ausreichend, um ein komplettes Verbot zu begründen. Die Kammer war vielmehr der Auffassung, dass die von ihr getroffenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2009
Quelle: ra-online, VG Stuttgart
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Dokument-Nr. 8402
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