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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 20.03.2009
- 17 UF 2/09 -
KG Berlin: Großeltern haben Recht auf Umgang mit dem Enkelkind
Regelmäßiger Kontakt zu Großeltern dient dem Kindeswohl
Auch wenn ein Vater, der das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, den Umgang seines Sohnes mit den Großeltern ablehnt, steht diesen ein angemessener regelmäßiger Umgang mit ihrem Enkel zu. Das entschied das Kammergericht Berlin.
Der achtjährige Sohn lebte bei seinem Vater, der das
Großeltern müssen bei Treffen Erziehungsvorgaben nicht erfüllen
Die Richter waren anderer Meinung. Sie bestätigten die vorliegende Regelung, nach der der Junge seine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2009
Quelle: ra-online, Familienanwälte
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Dokument-Nr. 8617
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