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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 29.06.2010
- III-3 RBs 120/10 -
Schauspielerin muss Fahrverbot wegen Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hinnehmen
Einmonatiges Fahrverbot stellt keine erhebliche Härte dar
Auch bei bekannten Schauspielern führt das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h neben einer Geldbuße auch zu einem Fahrverbot von einem Monat. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Im zugrunde liegenden Fall war die Betroffene Anfang 2009 mit 146 km/h auf der A2 geblitzt worden, zugelassen war eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Das Amtsgericht Bielefeld hatte die Betroffene zur Zahlung einer
Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld Rechtsbeschwerde eingelegt. Diese hatte jetzt Erfolg. Das Oberlandesgericht Hamm hat das Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und die Betroffene wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h zu einer
Überdurchschnittliches Einkommen lässt auch Einstellung eines Fahrers während des Fahrverbots zu
Das Gericht hat in den Gründen ausgeführt, dass das Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots gegen Erhöhung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2010
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Hamm
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Dokument-Nr. 9895
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