Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DAR 1986, 293
Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 1986, Seite: 293
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 1986, 293:
Oberlandesgericht München, Urteil vom15.01.1986
- 10 U 4630/85 -
Haftpflicht-Versicherung: Zusammenstoß mit bereits totem Rehbock nicht von Wildschadensklausel umfasst
Stößt ein Autofahrer mit einem bereits toten Rehbock zusammen, so ist dies nicht von der Wildschadensklausel umfasst. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DAR 1986, 293 wird teils auch als „DAR 86, 293“, „DAR 1986, S. 293“ oder „DAR 86, S. 293“ zitiert.