Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DAR 2015, 97
Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR),
Jahrgang: 2015, Seite: 97
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DAR 2015, 97:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom23.09.2014
- 4 StR 92/14 -
BGH: Telefonat eines Fahrlehrers begründet keine Ordnungswidrigkeit wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt
Telefoniert ein Fahrlehrer während einer Ausbildungsfahrt mit einem Mobiltelefon, so liegt keine nach § 23 Abs. 1a StVO verbotswidrige Benutzung des Mobiltelefons vor, solange der Fahrlehrer nicht in die Fahrt eingreift. Denn in diesem Fall gilt er nicht als Fahrzeugführer im Sinne der Vorschrift. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle DAR 2015, 97 wird teils auch als „DAR 15, 97“, „DAR 2015, S. 97“ oder „DAR 15, S. 97“ zitiert.