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Oberlandesgericht Koblenz, Hinweisbeschluss vom 25.11.2013
- 5 U 1202/13 -
Fehlerhafte zahnärztliche Behandlung begründet Schmerzensgeldanspruch
Schmerzensgeld von 5.000 € bei sechstägigen starken Schmerzen sowie andauernde Gefühlsbeeinträchtigung
Wird eine zahnärztliche Behandlung fehlerhaft durchgeführt, so kann dem Patienten ein Anspruch auf Schmerzensgeld zustehen. Leidet ein Patient wegen eines Behandlungsfehlers sechs Tage unter starken Schmerzen und kommt es zu einer andauernden Gefühlsbeeinträchtigung, rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld von 5.000 €. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht Koblenz hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es während einer Setzung von drei Implantaten zu einem
Anspruch auf Schmerzensgeld von 5.000 € bestand
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied gegen den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Mainz, Urteil vom 23.08.2013
[Aktenzeichen: 9 O 170/11]
- Patient hat nach grobem zahnärztlichen Fehler bei der Befunderhebung Anspruch auf Schmerzensgeld
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 08.11.2013
[Aktenzeichen: 26 U 51/13]) - Mögliche Nervschädigung: Zahnarzt muss vor Operation über seltenes jedoch folgenschweres Risiko umfassend aufklären
(Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 22.08.2012
[Aktenzeichen: 5 U 496/12])
Jahrgang: 2014, Seite: 220 MDR 2014, 220
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Dokument-Nr. 17825
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