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Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 27.02.2014
- 67 S 476/13 -
Abrissarbeiten und Neubau auf Nachbargrundstück: Mieter steht Recht zur Mietminderung zu
Mit Bauvorhaben war nicht zu rechnen
War mit einem Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück nicht zu rechnen, so kann der Mieter einer Wohnung seine Miete mindern, wenn es durch Abriss- und Bauarbeiten zu Beeinträchtigungen kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre
Recht zur Mietminderung bestand
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Den Mietern habe ein
Kein Ausschluss des Minderungsrechts
Das
Kenntnis von zukünftigen Baumaßnahmen bestand nicht
Die Mieter haben darüber hinaus, nach Auffassung des Landgerichts, mit zukünftigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.05.2014
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/WuM 2014, 205/rb)
- Amtsgericht Mitte, Urteil
[Aktenzeichen: 113 C 29/13]
Jahrgang: 2014, Seite: 522 GE 2014, 522 | juris PraxisReport Miet- und Wohnungseigentumsrecht (jurisPR-MietR)
Jahrgang: 2014, Ausgabe: 12, Anmerkung: 2, Autor: Klaus Schach jurisPR-MietR 12/2014, Anm. 2, Klaus Schach | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2014, Seite: 646 MDR 2014, 646 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2014, Seite: 205 WuM 2014, 205 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 731 ZMR 2014, 731
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Dokument-Nr. 18190
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