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Sozialgericht Mannheim, Gerichtsbescheid vom 29.05.2018
- S 14 SB 3812/17 -
Kein Anspruch auf unentgeltliche Mitnahme von Begleitpersonen im ÖPNV trotz potentiell lebensbedrohlicher Wespengiftallergie
Voraussetzungen für Zuerkennung des Merkzeichens "B" nicht erfüllt
Das Sozialgericht Mannheim hat entschieden, dass trotz einer potentiell lebensbedrohlichen Wespengiftallergie kein Anspruch auf unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson in den öffentlichen Verkehrsmitteln besteht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls leidet unter anderem an einer
Zuerkennung des Merkzeichens "B" setzt vor allem benötigte Hilfe durch Dritte beim Ein- und Aussteigen voraus
Das Sozialgericht Mannheim wies seine Klage ab. Die Zuerkennung des Merkzeichens "B" setze voraus, dass der Betroffene regelmäßig, vor allem beim Ein- und Aussteigen, auf fremde Hilfe angewiesen ist, was beim Kläger nicht der Fall sei. Die bloße Möglichkeit, einen Wespenstich zu erleiden, führe zu keiner dauerhaften Einschränkung.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2019
Quelle: Sozialgericht Mannheim/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27792
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