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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 29.07.2010
- C-214/09 P -
Amerikanische Brauerei darf Begriff „budweiser“ für Bier nicht als Gemeinschaftsmarke eintragen
Verwendung des Wortzeichens "Budweiser" bleibt tschechischer Brauerei vorbehalten
Die Eintragung des Begriffs „budweiser“ für Bier als Gemeinschaftsmarke durch die Brauerei Anheuser-Busch ist nicht möglich. Budìjovický Budvar, die Widerspruch gegen diese Eintragung erhoben hatte, war nicht verpflichtet, in dem für die Vorlage der Beweismittel zur Stützung ihres Widerspruchs bestimmten Zeitraum unaufgefordert den Nachweis für die Verlängerung ihrer älteren identischen Marke vorzulegen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.
1996 meldete die amerikanische Brauerei Anheuser-Busch beim HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) das Wortzeichen „budweiser“ für
Tschechische Brauerei erhebt Widerspruch gegen Eintragung der Gemeinschaftsmarke
Die tschechische Brauerei Budìjovický Budvar erhob, gestützt auf ihre u. a. in Deutschland und Österreich geschützte ältere internationale Wortmarke BUDWEISER, Widerspruch gegen die
Nachweis für Verlängerung der älteren Marke eingereicht – allerdings in späterem Stadium des Widerspruchsverfahrens
Die tschechische Brauerei erbrachte den Nachweis, dass sie Inhaber der älteren
HABM weist Anmeldung der Gemeinschaftsmarke von Anheuser-Busch zurück
Das HABM wies die Anmeldung der
Recht zur Benutzung des Begriffs „BUDWEISER“ für Bier im geschäftlichen Verkehr in Deutschland und Österreich bereits an Budìjovický Budvar erteilt worden
Anheuser-Busch erhob vor dem Gericht Klage gegen die Entscheidung des HABM. In seinem Urteil vom März 2009 bestätigte das Gericht die Entscheidung des HABM und führte hierzu aus, dass das Recht zur Benutzung des Begriffs „BUDWEISER“ für
Anheuser-Busch beanstandet, dass gewährter Schutz der älteren Marke bereits abgelaufenen ist
Anheuser-Busch hat sich vor dem Gerichtshof gegen dieses Urteil gewandt und zur Begründung u. a. geltend gemacht, dass der der älteren
Budìjovický Budvar nicht zur Vorlage des Nachweises über Verlängerung der älteren Marke verpflichtet gewesen
Der Gerichtshof stellt fest, dass Budìjovický Budvar nicht verpflichtet war, unaufgefordert innerhalb der betreffenden Frist den Nachweis für die Verlängerung ihrer älteren
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2010
Quelle: EuGH/ra-online
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Dokument-Nr. 10031
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