wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 16.03.2023
C-522/21 -

EU-Sortenschutz: Keine pauschale Mindest­entschädigung

EU-Sorten­schutzr­egelung über pauschalen Mindest­schadens­ersatz ist ungültig

Die EU-Sorten­schutzr­egelung, die einen auf der Grundlage der vierfachen Lizenzgebühr berechneten Mindest­pauschal­betrag als Ersatz für eine wiederholte vorsätzliche Verletzung vorsieht, ist ungültig. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

STV ist eine Vereinigung von Sortenschutzinhabern geschützter Pflanzensorten, die von ihren Mitgliedern mit der Wahrnehmung ihrer Schutzrechte, insbesondere mit der Geltendmachung von Auskunfts- und Zahlungsansprüchen in eigenem Namen, betraut wurde. Sie forderte vor den deutschen Gerichten Schadensersatz von einem Landwirt, der ohne Genehmigung Nachbau bezüglich der geschützten Wintergerstensorte KWS Meridian betrieben hatte. Das mit der Rechtssache befasste OLG Zweibrücken hat Zweifel an der Gültigkeit einer Bestimmung, die in einer Durchführungsverordnung der Kommission enthalten ist. Diese Bestimmung sieht vor, dass der Sortenschutzinhaber bei einer wiederholten vorsätzlichen Verletzung einen auf der Grundlage der vierfachen Lizenzgebühr berechneten Mindestpauschalbetrag verlangen kann. Deshalb wendet es sich mit einer diesbezüglichen Frage an den Gerichtshof.

EuGH: Regelung über pauschalen Mindestschadensersatz ungültig

Der EuGH hat in seinem Urteil festgestellt, dass die streitige Bestimmung ungültig ist. Diese Bestimmung legt nämlich einen Mindestpauschalbetrag fest, der unter Bezugnahme auf den Durchschnittsbetrag der Lizenzgebühr berechnet wird, obwohl der Betrag dieser Gebühr für sich allein nicht als Grundlage für die Bemessung des Schadens dienen kann, da sie nicht zwangsläufig mit diesem in Zusammenhang steht. Außerdem verstößt die Einführung eines Mindestpauschalbetrags für den Ersatz des dem Sortenschutzinhaber entstandenen Schadens gegen dessen Pflicht, den Umfang des erlittenen Schadens nachzuweisen. Die Bestimmung setzt nämlich lediglich den Nachweis voraus, dass die Rechte des Sortenschutzinhabers wiederholt vorsätzlich verletzt worden sind.

Verstoß gegen unionsrechtliche Verbot eines Strafschadensersatzes

Darüber hinaus verstößt die Bestimmung gegen das unionsrechtliche Verbot einer Verurteilung zu Strafschadensersatz. Die Bestimmung kann dadurch, dass sie die Höhe des Ersatzes auf einen Mindestpauschalbetrag festlegt, der auf der Grundlage des vierfachen Durchschnittsbetrags der Lizenzgebühr berechnet wird, zur Gewährung von Strafschadensersatz führen. Schließlich schränkt sie das Ermessen des mit der Sache befassten Gerichts in unzulässiger Weise ein, indem sie eine unwiderlegbare Vermutung hinsichtlich des Mindestumfangs des dem Sortenschutzinhaber entstandenen Schadens aufstellt. Aus diesen Gründen stellt der Gerichtshof fest, dass die Kommission die Grenzen ihrer Durchführungsbefugnis überschritten hat.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2023
Quelle: Europäische Gerichtshof, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem EU-Recht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32892 Dokument-Nr. 32892

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32892

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?