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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 25.01.2012
- T-332/10 -
Verwechslungsgefahr mit VIAGRA – Alkoholisches Getränk darf nicht VIAGUARA heißen
Gericht sieht Gefahr unlauterer Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder Wertschätzung der Marke Viagra
Das Zeichen „VIAGUARA“ kann nicht als Gemeinschaftsmarke für Getränke eingetragen werden. Die Benutzung dieses Zeichens birgt nämlich die Gefahr, dass die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke VIAGRA in unlauterer Weise ausgenutzt wird. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Nach der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke* kann die Eintragung einer
Polnisches Unternehmen meldet Wortzeichen VIAGUARA als Gemeinschaftsmarke an
Im Oktober 2005 meldete das polnische Unternehmen Viaguara SA beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) das Wortzeichen VIAGUARA als Gemeinschaftsmarke u. a. für „Energydrinks“ und alkoholische Getränke an.
Inhaberin von VIAGRA erhebt Widerspruch
Die amerikanische Gesellschaft Pfizer Inc. als Inhaberin der älteren Gemeinschaftswortmarke VIAGRA (eingetragen u. a. für Arzneimittel zur Behandlung von Erektionsstörungen) erhob gegen diese Anmeldung Widerspruch. Aufgrund dieses Widerspruchs lehnte das HABM es ab, VIAGUARA als Gemeinschaftsmarke einzutragen.
EuGH weist Klage der Viaguara SA ab
Die Viaguara SA hat hiergegen Klage erhoben und beantragt, diese Entscheidung aufzuheben. Der Gerichtshof der Europäischen Union wies diese Klage jedoch ab und bestätigt die Entscheidung des HABM.
Bekanntheit der Marke VIAGRA erstreckt sich nicht nur auf Produktnutzer, sondern auf Gesamtbevölkerung
Zu der Voraussetzung, dass die ältere
Zeichen weisen optisch und klanglich erhebliche Ähnlichkeit auf
Das Gericht prüft sodann die Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen. Es betont in diesem Zusammenhang, dass der Verbraucher bei Wortmarken dem ersten Teil des Wortes im Allgemeinen mehr Aufmerksamkeit widmet. Daher schafft das Vorhandensein derselben Wurzel „Viag“ bei den einander gegenüberstehenden Zeichen eine starke schriftbildliche Ähnlichkeit, die durch die den beiden Zeichen gemeinsame Endsilbe „ra“ noch verstärkt wird. Zudem weisen die Zeichen in klanglicher Hinsicht eine erhebliche Ähnlichkeit auf, und es gibt kein Merkmal, anhand dessen sie sich in begrifflicher Hinsicht unterscheiden lassen. Nach Auffassung des Gerichts weisen die einander gegenüberstehenden Zeichen daher eine insgesamt starke Ähnlichkeit auf.
Inzusammenhangbringen aufgrund der Namensähnlichkeit trotz Unterschiedlichkeit der jeweiligen Produkte nicht ausgeschlossen
Auch wenn zwischen den von den Marken erfassten Waren, die einander nicht ähnlich sind, kein unmittelbarer Zusammenhang feststellbar ist, erscheint es in Anbetracht der großen Ähnlichkeit der Zeichen und des sehr hohen Bekanntheitsgrads der älteren
Image der bekannten Marke könnte in unlautererweise auf andere Marke übertragen werden
Das Gericht hat schließlich die Voraussetzung erörtert, wonach die Gefahr bestehen muss, dass die
Lebenskraft und Potenz vermittelndes Image von Viagra könnte auch auf alkoholisches Getränkt Viaguara übertragen werden
Das Gericht führt in diesem Zusammenhang aus, dass die Produkte der
Benutzung des Namens VIAGUARA stellt unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Marke Viagra dar
Das Gericht gelangt zu dem Ergebnis, dass die Viaguara SA mit der Benutzung einer
Erläuterungen
* - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1) in geänderter Fassung (ersetzt durch die Verordnung [EG] Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke [ABl. L 78, S. 1]).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2012
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
- EU-Gericht: Eintragung der Biermarke "Cannabis" nicht möglich
(Europäisches Gericht Erster Instanz, Urteil vom 19.11.2009
[Aktenzeichen: T-234/06]) - BGH: Pelikan darf Tintenpatronen mit ähnlichen Motiven bewerben wie Originalhersteller EPSON
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.09.2011
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Dokument-Nr. 12925
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