Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FamRZ 2016, 726
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ),
Jahrgang: 2016, Seite: 726
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FamRZ 2016, 726:
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom16.10.2015
- 2 UF 107/15 -
Kindesunterhalt: Volljähriges Kind muss eigenes Vermögen zur Deckung des Lebensbedarfs einsetzen
Ein volljähriges Kind, welches sich in Ausbildung befindet, muss zur Deckung seines Lebensbedarfs eigenes Vermögen einsetzen. Ein Anspruch auf Kindesunterhalt besteht dann nicht. Verbraucht das Kind das Vermögen unzulässig anderweitig, so wird es so behandelt, als ob noch Vermögen vorhanden wäre. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FamRZ 2016, 726 wird teils auch als „FamRZ 16, 726“, „FamRZ 2016, S. 726“ oder „FamRZ 16, S. 726“ zitiert.