Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: FamRZ 2016, 830
Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ),
Jahrgang: 2016, Seite: 830
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
FamRZ 2016, 830:
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom19.11.2015
- 17 WF 242/15 -
Anspruch auf Ausbildungsunterhalt bei Aufnahme einer Erstausbildung neun Jahre nach Schulabschluss und alleiniger Betreuung zweier Kinder
Nimmt ein Kind erst neun Jahre nach dem Schulabschluss eine Erstausbildung auf, so kann dem Kind gemäß §§ 1601, 1610 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt zustehen, wenn der verzögerte Beginn der Berufsausbildung darauf zurückzuführen ist, dass das Kind selbst nacheinander zwei Kinder bekam und diese allein betreuen musste. In diesem Fall liegt kein Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit vor. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle FamRZ 2016, 830 wird teils auch als „FamRZ 16, 830“, „FamRZ 2016, S. 830“ oder „FamRZ 16, S. 830“ zitiert.