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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2019
- 11 K 3207/17 -
Zahlungen eines Jugendwerks für Betreuung von Jugendlichen sind keine steuerfreien Einnahmen
Versorgung stellt nicht nur Aufnahme familienfremder Jugendlicher in eigenen Haushalt sondern erwerbsmäßig betriebene Betreuung von Jugendlichen dar
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Zahlungen eines Jugendwerks für die Betreuung von Jugendlichen keine steuerfreien Einnahmen sind.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist eine staatlich anerkannte Jugend- und Heimerzieherin. Sie betreut
FG: Tätigkeit ist auf Dauer zur Erzielung von Einnahmen angelegt
Nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg handelt es sich um steuerpflichtige "Vergütungen für eine unternehmerisch betriebene sozialpädagogische Einzelbetreuung, Verpflegung und Unterbringung einer intensiven
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2020
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28243
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