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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.04.2016
- 13 K 1934/15 -
Übermittlung erforderlicher Besteuerungsgrundlagen an gesetzliche Krankenkasse zulässig
Finanzamt ist zur Weitergabe beitragsrelevanter Daten berechtigt und verpflichtet
Das Finanzamt ist berechtigt und verpflichtet, einer gesetzlichen Krankenversicherung auf deren Antrag die für eine Beitragsbemessung freiwillig versicherter Mitglieder erforderlichen Besteuerungsgrundlagen bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2014 mitzuteilen. Hierzu gehören auch die Einkünfte des Ehepartners, der kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist nicht in einer gesetzlichen
Klägerin verlangt Unterlassung der Weitergabe ihrer Daten
Das beklagte
Ermächtigungsgrundlage für Einbeziehung der Einkünfte der Klägerin in Bemessungsgrundlage für Beiträge des Ehemanns verfassungsgemäß
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass die Klage als vorbeugende Unterlassungsklage als Unterfall der Leistungsklage zulässig sei, da die begehrte Unterlassung der
Mitteilung des Finanzamts ab Veranlagungszeitraum 2015 für Beitragsbemessung nicht mehr erforderlich
Mit Wirkung zum 1. August 2014 sei ein neuer zweiter Halbsatz angefügt worden. Danach könne die gesetzliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2016
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
- Ehegatten-Einkommen darf zur Beitragsbemessung bei Rentnern herangezogen werden
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 21.06.2007
[Aktenzeichen: L 8 KR 159/06]) - Bei Beitragsbemessung der gesetzlichen Krankenversicherung ist Unterhaltsabfindung nach Scheidung auf zehn Jahre zu verteilen
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.01.2015
[Aktenzeichen: L 1/4 KR 17/13])
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Dokument-Nr. 22911
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