Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2013
- 9 K 2096/12 -
Kosten für die Renovierung eines vom Betriebsprüfer in der Privatwohnung genutzten Gäste-WCs sind steuerlich nicht absetzbar
Toilette kein Arbeitszimmer
Die Benutzung des Gäste-WCs in der Privatwohnung eines Betriebsprüfers des Finanzamtes ist nicht beruflich veranlasst. Der Betriebsprüfer kann daher weder die Kosten für sein Arbeitszimmer noch die Renovierungskosten für die daneben liegende Toilette als Werbungskosten steuerlich absetzen. Das häusliche Arbeitszimmer eines Betriebsprüfers ist nicht der Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Betätigung. Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Fachprüfer für geschlossene Immobilienfonds. Ihm stand in den Räumen des Finanzamts ein fester Arbeitsplatz zur Verfügung. Im Streitjahr 2008 renovierte er seine Privatwohnung (4 Zimmer, Küche, Bad mit WC und Gäste-WC) und richtete sich ein
Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit
Das Finanzgericht Baden-Württemberg wies die Klage ab. Weder die Aufwendung für das Arbeitszimmer noch die Aufwendungen für die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.05.2013
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15865
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15865
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.