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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.05.2012
- 5 K 5264/09 -
Vorsteuerabzug einer Holdinggesellschaft
Kapitalbeschaffungskosten einer Holdinggesellschaft fallen unter sog. Allgemeinkosten
Inwieweit ein Vorsteuerabzug auch einer Holdinggesellschaft zusteht, die selbst kein operatives Geschäft betreibt, sondern administrative Leistungen an ihre Beteiligungsgesellschaften erbringt, dazu hatte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zu entscheiden.
Unternehmer, die grundsätzlich verpflichtet sind, die in ihren Lieferungen und Leistungen enthaltene
Holdinggesellschaft begehrt Vorsteuerabzug aus Kapitalbeschaffungsleistungen
Die klagende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2012
Quelle: Finanzgericht Berlin-Brandenburg/ ra-online
- Bundesfinanzhof, laufendes Verfahren
[Aktenzeichen: V 73/12]
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Dokument-Nr. 13921
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