wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.10.2009
5 K 858/05 -

VG Berlin-Brandenburg: Vorsteuerabzug bei Erwerb von Grundstücken von Städten oder Gemeinden möglich

Grundstücksveräußerung kann nach deutschem Recht nicht als Ausübung öffentlicher Gewalt qualifiziert werden

Erwirbt ein Unternehmer ein städtisches Grundstück und ist im Grundstückskaufvertrag die Umsatzsteuer offen ausgewiesen, so kann der Unternehmer die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer abziehen. Der Unternehmer kann sich insoweit unmittelbar auf Art. 4 Abs. 5 der 6. EG-Richtlinie (Richtlinie 77/388/EWG) berufen. Dies entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.

Grundsätzlich sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Städte, Gemeinden) nicht Unternehmer und daher nicht zum Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt. Infolgedessen entfällt auch das Recht des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug. Art. 4 Abs. 5 der 6. EG-Richtlinie sieht hingegen vor, dass die EU-Mitgliedstaaten Tätigkeiten von Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die umsatzsteuerfrei sind - hierzu gehören Grundstücksveräußerungen - , als Tätigkeiten behandeln können, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juni 2009 (C-102/08) erfordert dies eine ausdrückliche nationale Regelung, die verbindlich, konkret, bestimmt und klar sowie gerichtlich nachprüfbar sein muss. Eine derartige Regelung findet sich im deutschen Recht jedoch nicht. Daraus folgt, dass die Grundstücksveräußerung nicht als Ausübung öffentlicher Gewalt qualifiziert werden kann und die Umsatzsteuer somit ausgewiesen werden durfte.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.01.2010
Quelle: ra-online, FG Berlin-Brandenburg

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Grundstück | Grundstückskauf | Umsatzsteuer | Mehrwertsteuer | Vorsteuerabzug

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9115 Dokument-Nr. 9115

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9115

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?