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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2013
- 16 K 922/12 L -
Seminarkosten für Teilnahme an Sensibilisierungswoche sind als Arbeitslohn anzusehen
FG Düsseldorf zur Versteuerung von Fortbildungsmaßnahme als Arbeitslohn
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Kosten für die Teilnahme an einem Seminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil (so genannte Sensibilisierungswoche) als Arbeitslohn einzustufen sind.
Im zugrunde liegenden Fall bot ein Unternehmen seinen Mitarbeitern im Rahmen eines so genannten Demografieprojekts ein einwöchiges Einführungsseminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil (so genannte Sensibilisierungswoche) an. Das Unternehmen bat das Finanzamt um Auskunft über die lohnsteuerliche Behandlung der Kosten für die Teilnahme an diesem Seminar, die sich pro Mitarbeiter auf ca. 1.300 Euro (abzüglich Krankenkassenzuschüsse) beliefen.
Angebotener Maßnahme fehlt es nach Auffassung des Arbeitsgebers am Entlohnungscharakter
Das Finanzamt war der Auffassung, dass es sich um
FG: Zuwendung stellt Arbeitslohn dar
Dem ist das Finanzgericht Düsseldorf nicht gefolgt. Die Zuwendung stelle
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.07.2013
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 16229
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