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Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 12.06.2018
- 3 K 77/17 -
Bei Einladung zur Luxus-Kreuzfahrt wird keine Schenkungssteuer fällig
"Mitnahme" auf Kreuzfahrt ist nur als Gefälligkeit zu beurteilen
Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass die Einladung zu einer Kreuzfahrt in einer Luxuskabine nicht der Schenkungsteuer unterliegt.
Im zugrunde liegenden Fall war die Frage streitig, ob die Einladung zu einer
Finanzamt setzt steuerpflichtigen Erwerb der Lebensgefährtin fest
Das Finanzamt forderte den Kläger daraufhin zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung auf. Dem folgte der Kläger, er erklärte aber nur einen Betrag von rund 25.000 Euro, der auf Anreisekosten der
Erleben der Reise führt nicht zu Vermögensmehrung
Dem ist das Finanzgericht Hamburg nicht gefolgt. Der Kläger habe seiner
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2018
Quelle: Finanzgericht Hamburg/ra-online
Jahrgang: 2018, Seite: 282 RRa 2018, 282
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Dokument-Nr. 26088
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