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Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 21.08.2013
- 7 K 143/08 -
Niedersächsisches Finanzgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig
Niedersächsisches Finanzgericht: Festsetzung des Solidaritätszuschlags in unterschiedlicher Höhe bei gleichen Sachverhalten nicht gerechtfertigt
Laut des Niedersächsischen Finanzgerichts verstößt der Solidaritätszuschlag gegen das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) soll nun darüber entscheiden, ob die Regelungen im Solidaritätszuschlagsgesetz (SolZG) verfassungswidrig sind.
Aufgrund der verschiedenen
Bundesverfasungsgericht soll Verfassungswidrigkeit prüfen
Das Niedersächsische Finanzgericht hatte in diesem Verfahren bereits mit Beschluss vom 25.11.2009 dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob das SolZG gegen die Finanzverfassung und gegen das allgemeine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2013
Quelle: Niedersächsisches Finanzgericht/ra-online
- Solidaritätszuschlag bleibt: Bundesverfassungsgericht weist Normenkontrollantrag zurück
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.09.2010
[Aktenzeichen: 2 BvL 3/10]) - BFH: Solidaritätszuschlag bis zum Jahr 2007 nicht verfassungswidrig
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.07.2011
[Aktenzeichen: II R 50/09 und II R 52/09])
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Dokument-Nr. 16571
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