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Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 21.08.2013
- 7 K 143/08 -
Niedersächsisches Finanzgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig
Niedersächsisches Finanzgericht: Festsetzung des Solidaritätszuschlags in unterschiedlicher Höhe bei gleichen Sachverhalten nicht gerechtfertigt
Laut des Niedersächsischen Finanzgerichts verstößt der Solidaritätszuschlag gegen das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) soll nun darüber entscheiden, ob die Regelungen im Solidaritätszuschlagsgesetz (SolZG) verfassungswidrig sind.
Aufgrund der verschiedenen Anrechnungsvorschriften bei der Festsetzung der Einkommensteuer - z.B. bei ausländischen Einkünften (§ 34 c EStG) bzw. bei der Gewerbesteuer (§ 35 EStG) - wird Solidaritätszuschlag in unterschiedlicher Höhe bei gleichgelagerten Sachverhalten festgesetzt. Hierfür liegt nach Auffassung des vorlegenden Gerichts ein sachlicher Rechtfertigungsgrund nicht vor. Damit verstößt die Regelung gegen das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG.Das Niedersächsische Finanzgericht hatte in diesem Verfahren bereits mit Beschluss vom 25.11.2009 dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob das SolZG gegen die Finanzverfassung... Lesen Sie mehr