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Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 26.08.2011
- 7 K 65/10 -
Verfassungswidrige Ungleichbehandlung eines eingetragenen Lebenspartners bei der Grunderwerbsteuer
Niedersächsisches Finanzgericht erbittet Vorabentscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Das Niedersächsische Finanzgericht sieht in der Besteuerung einer Grundstücksübertragung unter eingetragenen Lebenspartnern aus dem November 2009 einen Gleichheitsverstoß gegenüber der Steuerbefreiung unter Ehegatten. Es hat daher das Bundesverfassungsgericht um eine Vorabentscheidung in der Frage gebeten, ob § 3 Nr. 4 des Grunderwerbsteuergesetzes in der bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 vom 8. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt Teil I S. 1768) geltenden Fassung insoweit mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar ist, als zwar der Grundstückserwerb durch den Ehegatten, nicht aber durch den eingetragenen Lebenspartner des Veräußerers von der Grunderwerbsteuer befreit ist.
Der Gesetzgeber hat im Jahressteuergesetz 2010 zwar eine grunderwerbsteuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und
Unterschiedliche betriebliche Hinterbliebenenversorgung sowie erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung ungerechtfertigt
Zur Begründung hatte das Bundesverfassungsgericht in den genannten Entscheidungen darauf verwiesen, dass für die Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartner gegenüber
Geltendes Recht macht Privilegierung von Ehegatten gerade nicht vom Vorhandensein gemeinsamer Kinder abhängig
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.01.2012
Quelle: Niedersächsisches Finanzgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 12938
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